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Berufsunfähigkeit

Eine Kundin wurde Berufsunfähig, sie hatte kurz vorher eine Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Die Gesellschaft weigerte sich zu zahlen, da die Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt war.

Obwohl diese Versicherung nicht über die aba-qus GmbH abgeschlossen wurde, setzten wir uns dafür ein, es folgte ein Schriftwechsel über 2 Jahre mit dem Ergebnis, das die Versicherung die versichererte BU-Rente auch rückwirkend leistete.